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| Aktuell Benutzer im Chat: 0 Mit 22 Benutzern waren die meisten Benutzer gleichzeitig online (26.10.2008 um 21:12). | |
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Es ist gerade niemand im Chat.
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SonstigesHier kann alles rein was nicht (direkt) zum Thema Auto gehört (Off-Topic-Plaudereien, Wissenswertes, Boxenluder, Pinups u.s.w.) |
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#1 (Permalink) |
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Ehrenmitglied-ExForumsteam Registriert seit: Mar 2004
Ort: Gelsenkirchen, NRW
![]() Beiträge: 8.263
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Tach, miteinander!
![]() Ja, ich weiß...lange nix mehr von mir hören lassen. Und dann direkt wieder ´n "Problemchen"... ![]() Kurz zur Vorgeschichte: Ich habe im letzten Herbst unsere Hütte von einem Malerunternehmen komplett neu streichen lassen. Dabei ist leider durch die Gerüstbauer ein kleinerer Schaden auf unserer Terrasse entstanden, den der Malerbetrieb auch anstandslos anerkannt hat und über seine Berufs-HP regulieren lassen wollte. Heute ist nun ein dürftiger Verrechnungsscheck der Versicherung mit einem, wie ich finde, frechen Begleitschreiben gekommen, in dem mir kurz mitgeteilt wird, dass der selbstbehalt (Eigenanteil) des Versicherungsnehmers (der Malerbetrieb) von mir dort einzutreiben ist und die MwSt. erst gzahlt wird, wenn ich als geschädigter den Nachweis ggü. der Versicherung antrete, dass diese auch gezahlt wurde. Ich bin da rechtlich leider nicht mehr so ganz auf dem Laufenden, meine mich aber erinnern zu können, dass dies von der Versicherung nicht ok ist und sie sehr wohl auch die MwSt. mit der Schadensregulierung an mich zahlen müsste. Hat jemand hierzu aktuelle Informationen oder eigene Erfahrungen und kann dazu etwas sagen? Ich möchte nämlich nicht schon wieder zum Anwalt renne müssen...*nerv* ![]() Danke Euch schon mal im Voraus!! Grüße aus dem Ruhrpott! Der NoFear
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Büro ist Krieg! Freundlichkeit ist Hass! (Stromberg)
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#3 (Permalink) |
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Ehrenmitglied-Forumsponsor Name: Björn
Alter: 30
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stutensee
![]() Beiträge: 13.778
Fahrzeug(e): BMW Z4 3.0i
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Ist ja logisch, wenn keine MwSt. anfällt, weil man den Schaden nicht auf Rechnung beheben lässt. Wenn du allerdings irgendwann ne Rechnung statt dem Kostenvoranschlag vorlegen kannst, müssen sie dir die MwSt. auch noch zahlen.
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Gruß Björn "Nur wenn du schwarze Striche vom Kurvenausgang bis zum nächsten Bremspunkt ziehen kannst, hast du wirklich genug Leistung." Porsche 917/30 Pilot Mark Donohue |
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#5 (Permalink) |
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Seniormitglied
Registriert seit: Apr 2004
Beiträge: 891
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§ 249 BGB
.. (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
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------------ 3w.gidf.de ------------- |
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