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Regulierung Haftpflichtschaden - Abzug der MwSt. durch Versicherung rechtens? - BMW-Drivers
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Alt 27.05.2010, 15:03   #1 (Permalink)
NoFear
Ehrenmitglied-ExForumsteam
Benutzerbild von NoFear
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Gelsenkirchen, NRW
nordrheinwestfalen
Beiträge: 8.263
Standard Regulierung Haftpflichtschaden - Abzug der MwSt. durch Versicherung rechtens?

Tach, miteinander!

Ja, ich weiß...lange nix mehr von mir hören lassen. Und dann direkt wieder ´n "Problemchen"...

Kurz zur Vorgeschichte:
Ich habe im letzten Herbst unsere Hütte von einem Malerunternehmen komplett neu streichen lassen. Dabei ist leider durch die Gerüstbauer ein kleinerer Schaden auf unserer Terrasse entstanden, den der Malerbetrieb auch anstandslos anerkannt hat und über seine Berufs-HP regulieren lassen wollte.

Heute ist nun ein dürftiger Verrechnungsscheck der Versicherung mit einem, wie ich finde, frechen Begleitschreiben gekommen, in dem mir kurz mitgeteilt wird, dass der selbstbehalt (Eigenanteil) des Versicherungsnehmers (der Malerbetrieb) von mir dort einzutreiben ist und die MwSt. erst gzahlt wird, wenn ich als geschädigter den Nachweis ggü. der Versicherung antrete, dass diese auch gezahlt wurde.

Ich bin da rechtlich leider nicht mehr so ganz auf dem Laufenden, meine mich aber erinnern zu können, dass dies von der Versicherung nicht ok ist und sie sehr wohl auch die MwSt. mit der Schadensregulierung an mich zahlen müsste.

Hat jemand hierzu aktuelle Informationen oder eigene Erfahrungen und kann dazu etwas sagen?

Ich möchte nämlich nicht schon wieder zum Anwalt renne müssen...*nerv*

Danke Euch schon mal im Voraus!!

Grüße aus dem Ruhrpott!

Der NoFear
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Büro ist Krieg! Freundlichkeit ist Hass! (Stromberg)
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Alt 27.05.2010, 15:04   #2 (Permalink)
Chris_330i
Senior-Ehrenmitglied
Benutzerbild von Chris_330i
 
Name: Christoph
Alter: 27
Registriert seit: Feb 2005
Ort: Köln
nordrheinwestfalen
Beiträge: 3.482
Fahrzeug(e): BMW 330i E46
geparkte Fahrzeuge: 2
Standard

Ist wohl immer so. Hatte ich auch schon paarmal. MWSt. gibt's nur dann, wenn auch die Leistung tatsächlich beansprucht wurde.
Chris_330i ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2010, 15:45   #3 (Permalink)
MisterBJ
Ehrenmitglied-Forumsponsor
Benutzerbild von MisterBJ
 
Name: Björn
Alter: 30
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stutensee
badenwuerttemberg
Beiträge: 13.778
Fahrzeug(e): BMW Z4 3.0i
geparkte Fahrzeuge: 3
Standard

Ist ja logisch, wenn keine MwSt. anfällt, weil man den Schaden nicht auf Rechnung beheben lässt. Wenn du allerdings irgendwann ne Rechnung statt dem Kostenvoranschlag vorlegen kannst, müssen sie dir die MwSt. auch noch zahlen.
__________________
Gruß Björn

"Nur wenn du schwarze Striche vom Kurvenausgang bis zum nächsten Bremspunkt ziehen kannst, hast du wirklich genug Leistung." Porsche 917/30 Pilot Mark Donohue
MisterBJ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2010, 15:50   #4 (Permalink)
doenerkalle
Senior-Ehrenmitglied
Benutzerbild von doenerkalle
 
Alter: 31
Registriert seit: Jul 2005
Ort: Hamburg
hamburg
Beiträge: 9.997
Standard

Richtig. Und wenn man es günstiger beheben lässt, als im KVA aufgeführt, kann man sich nachher meines Wissens die MwSt. auf den günstigereren Reparaturbetrag erstatten lassen.
doenerkalle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2010, 10:04   #5 (Permalink)
DAS OHR
Seniormitglied
Benutzerbild von DAS OHR
 
Registriert seit: Apr 2004
Beiträge: 891
Standard

§ 249 BGB
..
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
__________________
------------ 3w.gidf.de -------------
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